Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fahrradverleih
§ 1 Geltungsbereich für Fahrradvermietungen
(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Mietvertrages zwischen der Dresden Information GmbH, Prager Straße 2b, 01069 Dresden (nachfolgend: Vermieter) und dem Kunden (nachfolgend: Mieter)
(2) Sämtliche Vermietungsverträge der Dresden Information GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
(3) Abweichende Bedingungen des Mieters erkennt die Dresden Information GmbH nicht an.
§ 2 Berechnung und Preise
(1) Die Berechnung der Leistungen der Dresden Information GmbH erfolgt gemäß den gültigen Preisen.
(2) Die Bezahlung erfolgt im Voraus. Bei Abbruch der Miete, z.B. durch schlechtes Wetter, Krankheit, Unlust o. ä., wird kein Geld erstattet.
§ 3 Nutzungsvorschriften
(1) Die Mietfahrräder dürfen nicht benutzt werden:
(a) von Personen, die jünger als 16 Jahren sind (außer in Begleitung Erwachsener)
(b) für die Beförderung von Beifahrern (Kleinkindern dürfen nur im Fahrradkindersitz mitfahren)
(c) von Fahrern die unter Einfluss von Alkohol- und/oder Drogen stehen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten.
(3) Es ist nicht erlaubt, den Transportkorb des Mietfahrrades in unsachgemäßer Art und Weise zu nutzen, insbesondere die zulässige Last von 5 Kilogramm zu überschreiten.
(4) Es ist untersagt, Eingriffe am Mietfahrrad oder Umbauten durchzuführen.
§ 4 Übergabe des Fahrrades / Zustand des Mietfahrrades
(1) Der Mieter übernimmt das Fahrrad gegen Unterschrift und erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mängelfreien und sauberen Zustand befindet.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad schonend und nach Vorgabe des Vermieters zu behandeln und alle für die Benutzung bestehenden Vorschriften und Gesetze zu beachten.
(3) Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
(4) Die Unterschrift des Mieters hat ausschließlich vor der Benutzung zu erfolgen. Andernfalls ist eine Verwendung eines Verleihrades untersagt. Eine nachträgliche Unterschrift ist nicht gültig.
(5) Vor der Nutzung muss sich der Kunde mit der Funktionsweise des Mietfahrrades vertraut machen.
(6) Die Dresden Information GmbH bemüht sich, sämtliche Mietfahrräder jederzeit in verkehrstüchtigem Zustand zu halten. Sollte ein Kunde feststellen, dass sich ein von ihm geliehenes Fahrrad nicht mehr in einem verkehrstüchtigen Zustand befindet, ist er verpflichtet, die Dresden Information GmbH umgehend über den Mangel zu informieren.
§ 5 Abstellen und Parken des Mietfahrrades
(1) Der Kunde verpflichtet sich bei jedem Abstellen und Parken eines Mietfahrrades, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten.
(2) Das Mietfahrrad muss immer am Rahmen mit einem festen Gegenstand zusammengeschlossen werden, auch wenn der Kunde es nur vorübergehend parkt.
(3) Fahrradtaschen und Fahrradkörbe müssen immer abgenommen werden.
(4) Tandems und eBikes müssen zwingend nachts im verschlossenen Raum abgestellt werden.
§ 6 Mietdauer, Fahrradrückgabe
(1) Die Mietdauer richtet sich nach dem bei Buchung vereinbarten Zeitraum. Ein Kalendertag ist immer ein Miettag, unabhängig davon, wie viele Stunden von einem Kalendertag das Fahrrad gemietet wurde.
(2) Die Fahrradrückgabe erfolgt ausschließlich an dem Ort der Fahrradübergabe.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bei Ablauf der Mietzeit in einem einwandfreien, sauberen, vermietungsfähigen Zustand an dem Abholort zu übergeben.
(4) Aufgetretene Beschädigungen und Mängel sind dem Vermieter sofort bei der Rückgabe zu melden.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 2 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
(6) Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad bis 24 Uhr des letzten Tages der Vermietdauer zurückzugeben. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, berechnet die Dresden Information GmbH eine Gebühr von 25 € je angefangener Stunde.
(7) Sollte das Fahrrad während der Ausleihdauer durch unsachgemäße Handhabung oder Verschleiß fahruntüchtig sein, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrrad am Abholort zu übergeben und den Schaden umgehend bei der Dresden Information GmbH zu melden.
§ 7 Haftung des Mieters
(1) Bei Auftreten von Schäden ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.
(2) Der Mieter haftet für alle Bußgelder und Strafen im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrrades, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird.
(3) Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt die Haftpflichtversicherung des Mieters oder dieser selbst ein.
(4) Der Mieter haftet für Diebstahl und Beschädigungen am Fahrrad, soweit ihn auch nur leichte Fahrlässigkeit trifft. Die Reparaturkosten sowie entstandener Mietausfall und die Kosten für Ersatzteile werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei kompletter Zerstörung des Mietobjektes haftet der Mieter, es wird dann der Zeitwert des Mietobjektes berechnet.
Alle Ersatzteile werden zu gängigen Preisen zzgl. Arbeitslohn abgerechnet und müssen vor Ort beglichen werden.
Der Verlust oder die Beschädigung von Zubehörartikeln wird beispielhaft folgendermaßen berechnet.
· Fahrradschlüssel 15 €
· Fahrradschloss 55 €
· Wasserdichte Fahrradtaschen: 40 €
§ 8 Haftung des Vermieters
(1) Jegliche Haftung der Dresden Information GmbH wegen der Verletzung Ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
(2) Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet die Dresden Information GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) Die Nutzung der Service-Leistungen der Dresden Information GmbH erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Vom Kunden verursachte Schäden – etwa durch zu hohe Drehmomente oder auch Reifenschäden – trägt der Kunde selbst. Die Dresden Information GmbH haftet nicht für Schäden an den mit dem Mietfahrrad transportierten Gegenständen. Für Reparaturen in Fremdwerkstätten während der Mietdauer kommen wir nicht auf.
(4) Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernt liegende Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit durch den Schaden nicht eine Körperverletzung des Mieters verursacht wird.
§ 9 Verhalten bei einem Unfall/Diebstahl
(1) Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist.
(2) Bei einem Unfall ist dem Vermieter eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Der Mieter oder dessen Fahrer sind verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen der Unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten. Bei Unfällen und Diebstahl ist immer die Polizei zu verständigen.
(3) Es besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrrad, kein Anspruch auf Auslieferung.
§ 10 Datenschutz
(1) Die Dresden Information GmbH ist berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden zu speichern. Die Dresden Information verpflichtet sich dazu, diese ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.
(2) Die Dresden Information GmbH ist berechtigt, an Behörden in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits-oder Strafverfahrens nachweisen.
§ 10 Haftungsausschluss
(1) Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Mieter selbst verantwortlich. Jeder Mieter und jeder Teilnehmer einer geführten Fahrradtour ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen gewachsen ist. Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Mietgegenstand verursachten Schäden. Die Nutzer erklären mit ihrer Unterschrift den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden gegen den Vermieter.
(2) Die Dresden Information GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungsbesuche, Besichtigungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).
(3) Die Dresden Information GmbH haftet nicht für unsachgemäße Montage der Fahrradtransportträger auf der Anhängerkupplung. Der feste Sitz ist vor jedem Fahrtantritt zu überprüfen.
§ 11 Sonstiges
(1) Beide Vertragsparteien können jederzeit kündigen.
(2) Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Leistungen der Dresden Information GmbH die damit im Zusammenhang stehen, ist Gerichtsstand Dresden.
(3) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
(4) Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen berührt im Übrigen nicht deren Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
(5) Im Falle einer Verletzung der Nutzungsbedingungen des Verleihs ist die Haftungsbeschränkung nicht gültig.